GEG 2026 für Hausverwaltungen: Was sich zum 30. Juni 2026 ändert — und welche Entscheidungen jetzt anstehen
Am 30. Juni 2026 endet in Bonn der Bestandsschutz-Korridor des Gebäudeenergiegesetzes. Für Hausverwaltungen heißt das: defekte Gas- oder Ölheizungen dürfen ab Juli 2026 nicht mehr 1:1 ersetzt werden, ohne dass die 65-Prozent-EE-Pflicht greift. Wer in den nächsten Wochen nicht entscheidet, entscheidet später unter Förder- und Compliance-Druck.
