Wer eine Hausverwaltung führt, kennt die Telefonate seit Anfang 2024: Beiräte fragen nach „der 65-Prozent-Pflicht", Eigentümer wollen wissen, ob die Gasheizung weg muss, Verwaltungsbeiräte verlangen einen Sanierungsfahrplan für die nächste Versammlung. Die Antwort ist fast immer: nicht so dringend, wie alle denken — aber an drei Stellen zwingend.
Die einzige wirklich harte Frist im Bestand
Für vorhandene Heizungen in Bestandsgebäuden gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht erst nach der kommunalen Wärmeplanung. Für die Stadt Bonn liegt dieser Stichtag beim 30. Juni 2026 (Großstadt > 100.000 Einwohner). Bis dahin dürfen Sie eine defekte Gas- oder Ölheizung wie gewohnt durch eine neue tauschen — ohne Wärmepumpen-Pflicht, ohne 65-Prozent-Vorgabe.
Drei Pflichten, die sofort gelten — und gerne übersehen werden
1. Heizungs-Check nach § 60a GEG
Heizungen mit mehr als 15 Jahren Betriebsdauer mussten bis spätestens 15.09.2024 (Kessel ≥ 20 Jahre) bzw. nach 15 Betriebsjahren einer Inspektion und Optimierung unterzogen werden. Die Pflicht trifft Eigentümer, in der Praxis organisiert sie die Hausverwaltung. Ergebnis: Inspektionsprotokoll mit Optimierungsempfehlungen — als Anhang zum jährlichen Verwaltungsbericht hinterlegen.
2. Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG
Pflicht für alle Wärmeerzeuger ≥ 50 kW in Mehrfamilienhäusern mit ≥ 6 Wohneinheiten. Frist: 30.09.2024 (≥ 10 WE) bzw. 15.09.2025 (6–9 WE). Wer das versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder — die Heizung läuft schlicht ineffizient, und Mieter beschweren sich über kalte Räume in den oberen Etagen.
3. Energieausweis bei Vermietung und Verkauf
Selbstverständlich, aber bei Eigentümerwechsel im WEG-Bestand wird es regelmäßig vergessen: Bei jeder Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Eine zentrale Ablage in Ihrer Hausverwaltungssoftware erspart die hektische Suche kurz vor der Schlüsselübergabe.
Förderung: BEG-EM ist seit 2024 deutlich attraktiver geworden
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG-EM) wurde mit dem GEG 2024 neu strukturiert. Für Wohngebäude erfolgt der Antrag jetzt ausschließlich über die KfW (Programm 458) — nicht mehr über BAFA. Die Sätze sind in der Spitze attraktiver als vorher:
| Maßnahme | Grundförderung | Mit Boni max. |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30 % | 70 % |
| Biomasseheizung | 30 % | 40 % |
| Solarthermie | 30 % | 30 % |
| Hybrid-Anlage (mit WP) | 30 % | 70 % |
| iSFP-Bonus | +5 % | auf alle Maßnahmen |
Wichtig für Hausverwaltungen: Antragsteller ist der Eigentümer (bei WEG die Gemeinschaft), nicht der Verwalter. Sie organisieren den Prozess und liefern die Unterlagen — der Antrag selbst läuft über die KfW-Online-Maske mit qualifiziertem Energie-Effizienz-Experten (EEE) als Antragsbevollmächtigtem.
Sanierungsfahrplan: Wann er sich für Ihre Liegenschaft lohnt
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist kein Pflichtdokument — aber der billigste Weg, sich 5 % Bonus auf alle künftigen BEG-EM-Maßnahmen zu sichern. Für ein typisches MFH mit 12–24 WE liegt der iSFP bei 1.500–2.500 € (vor Förderung), 50 % davon werden bezuschusst.
Lohnt sich, wenn die Liegenschaft in den nächsten 5 Jahren mehr als eine Einzelmaßnahme plant — also klassischerweise: Heizungstausch + Dämmung + Fensterwechsel. Lohnt sich nicht, wenn ohnehin nur die Heizung gemacht wird.
Drei Fehler, die Hausverwaltungen 2026 vermeiden sollten
- 1Aktionismus bei intakten Heizungen. Wer eine 12 Jahre alte Brennwertanlage in 2026 austauscht, weil „das GEG das doch verlangt", verschenkt Restlaufzeit und Förderung. Die Pflicht trifft erst beim regulären Tausch oder Defekt.
- 2Förderantrag nach Auftragsvergabe. Häufigster Fehler bei Eilfällen — Heizung fällt aus, Hausverwaltung beauftragt schnell, Antrag kommt zwei Wochen später. Verlorene Zuschüsse bis hoch in den fünfstelligen Bereich.
- 3Kein qualifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden. Der EEE muss bei BEG-Anträgen für Heizungen formal nicht zwingend sein, ohne ihn fehlt aber der iSFP-Bonus und die Antragsqualität. Wir arbeiten mit zwei festen EEE-Partnern in Bonn — das beschleunigt die Sache.
Was wir für Sie übernehmen
Wenn Sie eine Liegenschaft betreuen, in der eine GEG-relevante Maßnahme ansteht, übernehmen wir die komplette technische Vorbereitung: Bestandsaufnahme, GEG-Konformitätsprüfung, Förderfähigkeitsanalyse, Auslegung, Antragsunterlagen für den EEE und die anschließende Umsetzung mit eigener Mannschaft. Sie reichen unsere Unterlagen 1:1 in der Eigentümerversammlung ein — wir liefern den Beschlussvorschlag, die Kostenaufstellung und die Förderhöhe.
Mehr zu unserem Vorgehen unter Leistungen → GEG & Sanierungsfahrpläne. Bei konkretem Anlass: Projektanfrage stellen, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Erstgespräch.
Aus diesem Artikel zu unserer Leistung
Schreibt aus langjähriger Bestand-Praxis im Rheinland — über Heizung, Sanitär und Klima in Mehrfamilienhäusern, Pflegeheimen und Gewerbeimmobilien.
