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Recht & Förderung22. April 20269 Min Lesezeit

GEG 2024: Was Hausverwaltungen wirklich umsetzen müssen — und worauf sie verzichten können

Das Gebäudeenergiegesetz hat seit Januar 2024 viel Lärm verursacht. Für Hausverwaltungen mit Bestandsobjekten ist die Lage aber überschaubarer, als die Schlagzeilen suggerieren. Wir trennen die echten Pflichten von der politischen Geräuschkulisse.

VB
Valon Berisha
Geschäftsführer · Heizungs- und Lüftungsbaumeister
Heizungsanlage im Heizraum eines Mehrfamilienhauses

Wer eine Hausverwaltung führt, kennt die Telefonate seit Anfang 2024: Beiräte fragen nach „der 65-Prozent-Pflicht", Eigentümer wollen wissen, ob die Gasheizung weg muss, Verwaltungsbeiräte verlangen einen Sanierungsfahrplan für die nächste Versammlung. Die Antwort ist fast immer: nicht so dringend, wie alle denken — aber an drei Stellen zwingend.

Die einzige wirklich harte Frist im Bestand

Für vorhandene Heizungen in Bestandsgebäuden gilt die 65-Prozent-EE-Pflicht erst nach der kommunalen Wärmeplanung. Für die Stadt Bonn liegt dieser Stichtag beim 30. Juni 2026 (Großstadt > 100.000 Einwohner). Bis dahin dürfen Sie eine defekte Gas- oder Ölheizung wie gewohnt durch eine neue tauschen — ohne Wärmepumpen-Pflicht, ohne 65-Prozent-Vorgabe.

30.06.2026
Bonn / Großstädte
65-%-EE-Pflicht greift
30.06.2028
Kleinere Kommunen
Wärmeplanung später
ab Januar 2024
Neubaugebiete
65-%-Pflicht sofort

Drei Pflichten, die sofort gelten — und gerne übersehen werden

1. Heizungs-Check nach § 60a GEG

Heizungen mit mehr als 15 Jahren Betriebsdauer mussten bis spätestens 15.09.2024 (Kessel ≥ 20 Jahre) bzw. nach 15 Betriebsjahren einer Inspektion und Optimierung unterzogen werden. Die Pflicht trifft Eigentümer, in der Praxis organisiert sie die Hausverwaltung. Ergebnis: Inspektionsprotokoll mit Optimierungsempfehlungen — als Anhang zum jährlichen Verwaltungsbericht hinterlegen.

2. Hydraulischer Abgleich nach § 60c GEG

Pflicht für alle Wärmeerzeuger ≥ 50 kW in Mehrfamilienhäusern mit ≥ 6 Wohneinheiten. Frist: 30.09.2024 (≥ 10 WE) bzw. 15.09.2025 (6–9 WE). Wer das versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder — die Heizung läuft schlicht ineffizient, und Mieter beschweren sich über kalte Räume in den oberen Etagen.

3. Energieausweis bei Vermietung und Verkauf

Selbstverständlich, aber bei Eigentümerwechsel im WEG-Bestand wird es regelmäßig vergessen: Bei jeder Neuvermietung muss der Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Eine zentrale Ablage in Ihrer Hausverwaltungssoftware erspart die hektische Suche kurz vor der Schlüsselübergabe.

Förderung: BEG-EM ist seit 2024 deutlich attraktiver geworden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen (BEG-EM) wurde mit dem GEG 2024 neu strukturiert. Für Wohngebäude erfolgt der Antrag jetzt ausschließlich über die KfW (Programm 458) — nicht mehr über BAFA. Die Sätze sind in der Spitze attraktiver als vorher:

MaßnahmeGrundförderungMit Boni max.
Wärmepumpe30 %70 %
Biomasseheizung30 %40 %
Solarthermie30 %30 %
Hybrid-Anlage (mit WP)30 %70 %
iSFP-Bonus+5 %auf alle Maßnahmen

Wichtig für Hausverwaltungen: Antragsteller ist der Eigentümer (bei WEG die Gemeinschaft), nicht der Verwalter. Sie organisieren den Prozess und liefern die Unterlagen — der Antrag selbst läuft über die KfW-Online-Maske mit qualifiziertem Energie-Effizienz-Experten (EEE) als Antragsbevollmächtigtem.

Sanierungsfahrplan: Wann er sich für Ihre Liegenschaft lohnt

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist kein Pflichtdokument — aber der billigste Weg, sich 5 % Bonus auf alle künftigen BEG-EM-Maßnahmen zu sichern. Für ein typisches MFH mit 12–24 WE liegt der iSFP bei 1.500–2.500 € (vor Förderung), 50 % davon werden bezuschusst.

Lohnt sich, wenn die Liegenschaft in den nächsten 5 Jahren mehr als eine Einzelmaßnahme plant — also klassischerweise: Heizungstausch + Dämmung + Fensterwechsel. Lohnt sich nicht, wenn ohnehin nur die Heizung gemacht wird.

Drei Fehler, die Hausverwaltungen 2026 vermeiden sollten

  1. 1Aktionismus bei intakten Heizungen. Wer eine 12 Jahre alte Brennwertanlage in 2026 austauscht, weil „das GEG das doch verlangt", verschenkt Restlaufzeit und Förderung. Die Pflicht trifft erst beim regulären Tausch oder Defekt.
  2. 2Förderantrag nach Auftragsvergabe. Häufigster Fehler bei Eilfällen — Heizung fällt aus, Hausverwaltung beauftragt schnell, Antrag kommt zwei Wochen später. Verlorene Zuschüsse bis hoch in den fünfstelligen Bereich.
  3. 3Kein qualifizierter Energie-Effizienz-Experte (EEE) eingebunden. Der EEE muss bei BEG-Anträgen für Heizungen formal nicht zwingend sein, ohne ihn fehlt aber der iSFP-Bonus und die Antragsqualität. Wir arbeiten mit zwei festen EEE-Partnern in Bonn — das beschleunigt die Sache.

Was wir für Sie übernehmen

Wenn Sie eine Liegenschaft betreuen, in der eine GEG-relevante Maßnahme ansteht, übernehmen wir die komplette technische Vorbereitung: Bestandsaufnahme, GEG-Konformitätsprüfung, Förderfähigkeitsanalyse, Auslegung, Antragsunterlagen für den EEE und die anschließende Umsetzung mit eigener Mannschaft. Sie reichen unsere Unterlagen 1:1 in der Eigentümerversammlung ein — wir liefern den Beschlussvorschlag, die Kostenaufstellung und die Förderhöhe.

Mehr zu unserem Vorgehen unter Leistungen → GEG & Sanierungsfahrpläne. Bei konkretem Anlass: Projektanfrage stellen, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Erstgespräch.

Themen
#GEG#BEG-EM#KfW 458#Hausverwaltung#Sanierungsfahrplan
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Valon Berisha
Geschäftsführer · Heizungs- und Lüftungsbaumeister

Schreibt aus langjähriger Bestand-Praxis im Rheinland — über Heizung, Sanitär und Klima in Mehrfamilienhäusern, Pflegeheimen und Gewerbeimmobilien.

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