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KfW-Förderrechner 2026

Was bringt die KfW —
in Euro?

Heizungstausch (KfW 458 / 459 / 522) und Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261 / 263) — alle aktuellen Boni sauber durchgerechnet. Für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümer von Nichtwohngebäuden.

Schritt 1

Wer beantragt?

Bestimmt das richtige Programm (458 / 459 / 522 / 261 / 263).

Schritt 2

Was wird gefördert?

Schritt 3

Wohngebäude

Schritt 4

Heiztechnik & Boni

KfW 459
Zuschuss

KfW 459 — Heizungsförderung für Unternehmen (Wohngebäude)

Förderquote
30 %
Förderfähig
80.000 €
Geschätzte Förderung
24.000 €
Verbleibender Eigenanteil: 56.000 €
Boni-Stack
Grundförderung30 %
Effizienz-Bonus (Erdwärme/Wasser/R290)+5 %nur bei Erdwärme-/Wasser-WP oder Biomasse mit ≤ 2,5 mg/m³
Antrag durch Unternehmen direkt bei der KfW.
Vor Vertragsabschluss/Auftragsvergabe ist eine BzA bzw. gBzA erforderlich (Energieeffizienz-Experte oder qualifiziertes Fachunternehmen).
Förderfähige Kosten gestaffelt: 30.000 € (1. WE), 15.000 € (2.–6. WE), 8.000 € (ab 7. WE).
Beratung anfordern
Auch telefonisch — 0228 929 705 14

Unverbindliche Schätzung. Berechnung nach BEG-Richtlinien Stand Mai 2026. Förderbeträge können sich kurzfristig durch Bundeshaushaltsänderungen anpassen. Keine Rechtsberatung — verbindlich entscheidet die KfW. Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss/Auftragsvergabe gestellt werden.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung

Welche KfW-Programme gibt es 2026 für den Heizungstausch?

KfW 458 (Heizungstausch Eigentümer), KfW 459 (Heizungstausch vermietete WE), KfW 522 (Heizungstausch WEG mit Mehrheitsbeschluss). Förderquote 30-70 Prozent je nach Bonus-Stack.

Was ist die maximale Förderhöhe?

Heizungstausch BAFA/KfW: max. 70 Prozent von max. 30.000 Euro Investition pro WE = 21.000 Euro pro WE. Effizienzhaus-Sanierung KfW 261: bis 150.000 Euro Tilgungszuschuss.

Welche Boni sind kombinierbar?

Klima-Geschwindigkeits-Bonus 20 Prozent (bis 2028 fallend), Einkommens-Bonus 30 Prozent (unter 40 TEUR Haushaltseinkommen, nur Selbstnutzer), Effizienz-Bonus 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.

Wer kann KfW-Förderung beantragen?

Privatpersonen, WEGs (über Verwalter), Vermieter, Unternehmen, Kommunen. Selbstnutzende Eigentümer haben Vollzugang zu allen Boni, Vermieter nur zum Klima-Bonus.

Wie verläuft der Antragsprozess?

1. Energieberater einschalten (Pflicht bei den meisten Programmen). 2. Lieferanten-/Handwerksvertrag mit auflösender Bedingung. 3. Antrag im KfW-Kundenportal. 4. Förderzusage abwarten. 5. Bauen. 6. Verwendungsnachweis.

Können Sie als Handwerker den KfW-Antrag stellen?

Den Förderantrag stellt der Bauherr / Energieberater. Wir liefern alle nötigen Unterlagen (Fachunternehmer-Erklärung, Rechnung mit Förder-Konformität, Hydraulik-Protokoll) und begleiten den Verwendungsnachweis.